Hinweise zum richtigen Verhalten bei Durchsuchungen im Unternehmen

Bei einer Durchsuchung Ihrer Geschäfts- oder Privaträume sollten Sie verschiedene Grundsätze beachten. Dazu gehört, dass Sie umgehend einen Verteidiger kontaktieren, damit dieser das Gespräch mit dem verantwortlichen Polizeibeamten suchen kann. Außerdem sollten Sie keinerlei Widerstand leisten. Reagieren Sie nicht auf vermeintlich harmlose Gesprächseröffnungen durch Polizeibeamte - tatsächlich kann alles gegen Sie verwendet werden, vor allem Dinge, die man im Eifer des Gefechts äußert.

 In Unternehmen gibt es in manchen Fällen Anhaltspunkte dafür, dass eine Durchsuchung droht. Im Folgenden gebe ich Hinweise für das richtige Verhalten bei Durchsuchungen. Diese Hinweise können Sie in Kurzform als Checkliste hier ausdrucken.

Vorbereitung:

  • Alle Personen, die mit der Durchsuchung als erstes konfrontiert werden könnten (Pförtner, Sekretärin, usw.) erhalten eine Kopie der Checkliste.

Während der Durchsuchung

  • Rechtsanwalt Wurster anrufen (Tel. 0172 1376 203).

Für den Verteidiger besteht ein Anwesenheitsrecht bei allen Durchsuchungsmaßnahmen. Sorgen Sie dafür, dass die Beamten mit der Durchsuchung so lange warten, bis ein Verteidiger vor Ort ist.

  •  Ruhe bewahren.
  •  Sagen Sie nichts.

Als Beschuldigter kann auch die (aus Ihrer Sicht) harmloseste Äußerung im Zweifel gegen Sie verwendet werden. Da Sie im Regelfall keine Details zu der Vorgeschichte der Durchsuchung kennen, wissen Sie nicht, worauf es ankommen könnte. Daher ist es besser, gar nichts zu sagen. Lassen Sie sich auch nicht in (vermeintlichen) Smalltalk verwickeln. Rechnen Sie damit, dass der Polizeibeamte nur das Interesse hat, einen Nachweis für den im Raum stehenden Tatvorwurf zu finden.

Sollten Sie lediglich als Zeuge und nicht als Beschuldigter in Betracht kommen, sollten Sie darauf bestehen, erst dann vernommen zu werden, wenn ein Rechtsanwalt vor Ort ist. Auch als Zeuge haben Sie das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens eines rechtlichen Beistands zu bedienen. Außerdem dient der Durchsuchungsbeschluss ausschließlich der Durchsuchung der Räumlichkeiten, und nicht der Vernehmung von Zeugen. Weisen Sie also darauf hin, dass die Durchsuchung erst abgeschlossen sein muss und dass die Vernehmung auf dem Polizeirevier zu erfolgen hat.

  •  Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen.

Sie haben Anspruch auf Aushändigung einer Kopie.

 

  •  Bestehen Sie darauf, dass ein Zeuge hinzugezogen wird.

Es besteht ein gesetzlicher Anspruch darauf, dass ein unabhängiger Zeuge bei der Durchsuchung anwesend ist.

 

  •  Leisten Sie keinen Widerstand.

Die Durchsuchung als solche werden Sie nicht verhindern können.

 

  •  Notieren Sie sich die Namen der ausführenden Beamten.
  •  Versuchen Sie, bei jeder Durchsuchungshandlung anwesend zu sein.

Es besteht kein Anspruch der Polizei darauf, die Durchsuchung heimlich durchzuführen. Sorgen Sie dafür, dass entsprechend instruierte Mitarbeiter die Polizeibeamten begleiten.

 

  •  Stellen Sie den Ermittlungsbeamten einen Raum zur Verfügung.

Auf diese Weise können Sie die Aktivitäten der Polizei kanalisieren. Außerdem behalten Sie die Kontrolle über die restlichen Räume des Unternehmen. In dem Raum sollte sich ein Kopierer und ein Computer befinden, damit Kopien angefertigt werden können.

 

  •  Geben Sie gesuchte Unterlagen heraus.

Sie vermeiden damit, dass mehr Räume als nötig untersucht werden und es zu Zufallsfunden kommt.

 

  •  Bestehen Sie auf Kopien von wichtigen Dateien und Dokumenten.

Die Polizei hat bei jeder Maßnahme zu prüfen, ob es weniger einschneidende Mittel gibt, die in gleicher Weise den Durchsuchungszweck erfüllen. Dies bedeutet, dass Sie im Zweifel einen Anspruch darauf haben, Kopien von Dateien und Dokumenten anzufertigen, die für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unbedingt notwendig sind.

 

  •  Unterschreiben Sie nichts.

Sie sind nicht verpflichtet, Protokolle oder andere Formulare zu unterschreiben. Auch insoweit haben Sie nämlich das Recht zu schweigen, und schon das Ankreuzen in einem Formular stellt eine Äußerung dar.

 

  •  Widersprechen Sie pauschal der Sicherstellung der gefundenen Gegenstände.

So halten Sie sich (bzw. Ihrem Anwalt) die Möglichkeit offen, gegen die Maßnahmen Beschwerde einzulegen.

 

  •  Lassen Sie sich ein Protokoll der beschlagnahmten Gegenstände aushändigen.

Sie haben hierauf einen Anspruch.