Zur Durchsetzung Ihrer Interessen sollten Sie einen Fachanwalt für Strafrecht beauftragen, wenn Sie
– Opfer einer Straftat geworden sind;
– in diesem Zusammenhang Schmerzensgeld beantragen wollen;
– Ihre Rechte als Nebenkläger in einem Strafverfahren geltend machen wollen;
– Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz prüfen lassen und durchsetzen wollen.
Als einer der wenigen Fachanwälte für Strafrecht bin ich sowohl als Strafverteidiger, als auch als Opferanwalt tätig (natürlich niemals im selben Verfahren). Dies ist nur auf den ersten Blick ein Widerspruch: Aufgrund meiner Erfahrung als Strafverteidiger kann ich die Interessen der Opfer besser wahrnehmen, da ich beide Seiten kenne und somit weiss, wie die Verteidigung agiert.